richtlinien

Kreative Freigeister

In lockerer Atmosphäre wird euch Raum, Zeit und Material gelassen um eure eigenen Gedanken gestalterisch zum Ausdruck zu bringen. Ein Freiraum, in dem Fantasien und Träume in Farb- und Formwelten entdeckt und entfaltet werden können. Das vielseitige Angebot kann von Besucher/innen ab 6 Jahren ganz individuell genutzt werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich gerne bei den Werkzwergen Vormittags anmelden oder in Begleitung eines Erwachsenen kommen.

Anmeldung

Da die Nachmittage offen sind, braucht es keine Anmeldung. Treten aber Krankheiten oder Unfälle bei Kindern während der Farbfleck-Zeit auf, wäre es wichtig, dass wir Angaben der Kinder haben, um die Eltern zu benachrichtigen, damit das Kind gegebenenfalls vorzeitig abgeholt werden kann. Im Anhang finden Sie hierfür ein Kontaktformular, welches bei Gelegenheit im Farbfleck abgegeben werden soll.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kinder nicht vor allen Gefahren beschützen können. Kinder sind von Natur aus Freigeister. Neugierig, experimentierfreudig und abenteuerlustig. Wir versuchen uns bestmöglich auf ihre Ideen einzulassen und unterstützen und begleiten sie dabei. Uns ist aber wichtig, dass sie selbst auch ausprobieren dürfen.

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen

Kosten

1 Stunde CHF 15.–
2.5 Stunden Nachmittags 30.– (ganzer Nachmittag)

Kleidung

Geeignet sind alte Kleider und Schuhe, welche auch mal etwas Farbe oder Leim abbekommen dürfen. Zum Malen stehen Kittel zur Verfügung.

Verpflegung

Im Farbfleck stehen Wasser, Sirup und Kaffee für euch bereit. Zvieri dürft ihr gerne selber mitbringen.

Nachhauseweg

Die Verantwortung für Kinder auf dem Hin- und Nachhauseweg liegt bei den Eltern.

Versicherung

Die Besucher sind nicht durch den Farbfleck versichert. Der Farbfleck lehnt jegliche Haftung ab.

Die Erziehungsberechtigten haften für allfällige durch das Kind mutwillig verursachte Schäden (beispielsweise Werkzeuge, Möbel ect.) gegenüber dem Farbfleck.

Geschlossen

Bei Verhinderung der Kursleiterin wird versucht eine Stellvertretung zu organisieren. Falls dies nicht möglich ist, wird die Schliessung in dieser Zeit möglichst frühzeitig online angekündigt.

Website/Fotos

Während der Farbfleckzeit würden wir gerne ab und an ein Foto schiessen und veröffentlichen. Falls dies NICHT erwünscht ist, bitte dies in der Anmeldung vermerken (ankreuzen)!

Datenschutz

Die Erziehungsberechtigten stimmen als gesetzliche Vertreter ihres Kindes zu, dass ihre Personendaten und die ihres Kindes zu den sich aus dem Farbfleck ergebenden Zwecken im Rahmen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden. Es sind insbesondere folgende Personendaten relevant:

  1. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung der Erziehungsberechtigten;
  2. Name, Adresse, Geburtstag des Kindes;
  3. Name von abholberechtigten Personen;
  4. Allergien, Krankheiten inkl. notwendige Medikationen des Kindes, die dem Farbfleck bekannt sein müssen, sowie Kontaktinformationen des zuständigen Kinderarztes;
  5. Informationen zu spezifischen Interessen, Gewohnheiten und Entwicklungen des Kindes.

Der Farbfleck publiziert Fotos der Freigeister, Werkzwerge oder Besucher auf der eigenen Webseite, in den Social Media oder Medienberichten ausschliesslich mit einer expliziten Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Fotos, auf denen ein Kind erkennbar ist, dürfen für interne Zwecke verwendet und für andere Erziehungsberechtigte sichtbar sein. Beispielsweise können so Fotos für Portfolios/ Dokumentationen der Kinder (z. B. Gruppenbilder) verwendet werden.

Der Farbfleck löscht die bearbeiteten Personendaten, sobald das Betreuungsverhältnis endet und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ungültig oder unvollständig sein oder werden, oder ganz oder teilweise nicht vollstreckbar sein, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise fachlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Forderungen und/oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Farbfleck ist Altendorf.

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